Es gibt innerhalb der ambulanten Psychotherapie verschiedene Möglichkeiten der Abrechnung.
In der hiesigen Psychotherapiepraxis kann auf die folgenden Arten abgerechnet werden:
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Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung kann bei mir bei hälftigem Versorgungsauftrag beziehungsweise Kassensitz regulär seit
dem 01.10.2023 erfolgen. Sollten Sie im Rahmen schnellerer Therapiemöglichkeiten eine Abrechnung mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse in einer Privatpraxis (Kostenerstattungsverfahren) in
Betracht ziehen, so finden Sie am Ende dieser Seite einen Flyer mit zugehörigen Informationen zum Download.
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Wenn Sie privat oder über eine Beihilfe versichert sind, werden die Kosten oft weitgehend von der Versicherung und der
Beihilfe erstattet. Die Kosten der Behandlung rechne ich hierbei mit 2,3-fachem Satz nach GOÄ/GOP (s. unten) ab, sodass für eine Sitzung Verhaltenstherapie à 50 Minuten 100,55 Euro
veranschlagt werden. Anfangs werden von der Beihilfestelle und/oder der privaten Krankenversicherung meist bis zu 5 "Probe"-Sitzungen, die sogenannten "probatorischen Sitzungen", übernommen.
Teilweise muss anschließend die Behandlung vor Therapiebeginn bei der Beihilfestelle oder privaten Krankenversicherung beantragt werden, wobei wir Sie natürlich unterstützen. Es ist aber
unbedingt notwendig, dass sie vorab Kontakt zu ihrer Versicherung aufnehmen und die genauen Bedingungen für eine Erstattung der Behandlungskosten erfragen. Neu seit 01.07.2024
(Beihilfe und Privatversicherung): Es wurden mit den zuständigen Parteien neue Abrechnungsempfehlungen verhandelt, welche die Versorgung von Patient*Innen, welche privat
beziehungsweise über eine Beihilfe versichert sind, verbessern sollen. Damit wurden Leistungen hinzufügt, welche schon über längere Zeit innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherungen
umgesetzt werden konnten. So können nun beispielsweise auch Psychotherapeutische Sprechstunden, eine Psychotherapeutische Akutbehandlung oder eine Psychotherapeutische Kurzzeittherapie in
Anspruch genommen werden. Qua Leistung wird von unserer Seite aus nun pro Sitzung zusätzlich zur berechneten Stunde Verhaltenstherapie ein psychopathologischer Befund in Rechnung gestellt,
welcher regelhaft durch uns zu erheben und zu verschriftlichen ist und in der Vergangenheit bereits war. Dieser beläuft sich auf 33,52 Euro. Die aktuellen Abrechnungsempfehlungen
beziehungsweise die Vergütungen neu hinzugefügter Leistungen finden Sie im Anhang am Ende dieser Seite.
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Wenn für Sie einer der folgenden Kostenträger zuständig ist: Heilfürsorge der Bundeswehr, Heilfürsorge der Bundespolizei, Krankenversorgung der
Bundesbahnbeamten, Postbeamtenkrankenkasse. Besprechen Sie auch hier auf jeden Fall vorab, inwiefern und unter welchen Bedingungen beziehungsweise Konditionen eine Kostenübernahme in meiner
psychotherapeutischen Praxis möglich ist.
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Wenn Sie die Therapie als Selbstzahler absolvieren möchten, werden die Kosten wie bei den Privatpatienten nach GOÄ/GOP berechnet - auch hier
gelten die seit 01.07.2024 neu in Kraft getretenen Abrechnungsempfehlungen, sodass sich die Kosten für eine Therapiestunde à 50 Minuten (GOP 870 + A801) auf insgesamt 134,07 Euro belaufen.
Eine Therapie als Selbstzahler kann Sinn machen, wenn Sie den bürokratischen Austausch mit Ihrer Krankenkasse umgehen möchten oder wenn die Behandlungskosten nicht von Ihrer Kasse übernommen
werden. Wenn Sie lediglich wenige Sitzungen in Anspruch nehmen möchten, kann die Abrechnung als Selbstzahler ebenfalls sinnvoll sein. Hier kann es dann um eng begrenzte Herausforderungen wie
beispielsweise den Umgang mit wichtigen Lebenseinschnitten (z.B. Auszug von Zuhause, Verlust des Jobs) oder auch interaktionellen Konflikten innerhalb der Familie oder der Partnerschaft
gehen.